Rede · 14.11.2001 Sonderschulen und Förderunterricht

In ihrer Antwort auf die Große Anfrage der CDU zum Thema „Sonderschulen und Förderunterricht in Schleswig-Holstein“ kommt die Landesregierung schon im ersten Satz auf den Kernpunkt der Problematik, nämlich, dass „Unterricht und Erziehung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung die Aufgabe aller Schulen ist“ – und nicht nur der Sonderschulen.

Für Menschen mit Behinderungen sollte die „Normalität“ das oberste Ziel sein. Sie sollen so weit wie möglich ein selbstbestimmtes, gesellschaftlich eingebettetes Leben führen können. Für den SSW heißt das, dass die Bildungspolitik für Behinderte so ausgestaltet werden sollte, dass so viele wie möglich in normalen Schulen mit Nicht-Behinderten integriert werden, anstatt sie in Sonderschulen zu schicken. In der Beantwortung der Großen Anfrage weißt die Landesregierung denn auch darauf hin, dass es eine gesicherte wissenschaftliche Erkenntnis ist, dass die Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen in integrativen Maßnahmen in der Regel mehr lernen als vergleichsweise Schülerinnen und Schüler in den Sonderschulen.

Integration sollte also Vorrang vor gesonderter Behandlung haben, wobei es natürlich klar ist, dass Integration nicht im jeden Fall möglich, wünschenswert oder erwünscht ist.
In den letzen 20 Jahren ist in diesem Bereich – gerade auch in Schleswig-Holstein – viel passiert, wie die Landesregierung richtigerweise darlegt.
So besuchen in Schleswig-Holstein über ein Viertel der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf allgemeinbildende oder berufsbildende Schulen, drei Viertel besuchen Sonderschulen. Damit liegt Schleswig-Holstein zwar im Bundesdurchschnitt ganz gut, aber in den meisten europäischen Ländern ist der Prozess hin zu mehr Prävention und Integration weitaus fortgeschrittener als in Deutschland.

In der Beantwortung der Großen Anfrage wird immer wieder der Vergleich mit dem Freistaat Bayern gesucht. Es scheint langsam eine Besonderheit der bildungspolitischen Debatte in Schleswig-Holstein zu werden, sich immer wieder im Guten wie im Schlechten auf Bayern zu beziehen. Dazu kann ich nur sagen: Warum in die Ferne schweifen, wenn das Gute so Nahe ist.

Es wird sie nicht überraschen, wenn ich darauf hinweise, dass in Dänemark die Integration der behinderten Schülerinnen und Schüler absoluten Vorrang hat und das man in keiner Weise ein so großes Sonderschulwesen kennt wie in Deutschland. Von dieser Entwicklung inspiriert lässt sich der SSW in seiner Haltung in der Bildungspolitik für Behinderte leiten: Auf die Entwicklungsmöglichkeiten der einzelnen Kinder kommt es an und nicht auf die Weiterführung aller Sonderschularten.

Diese Haltung haben wir bereits bei der Debatte um die Zukunft der Sprachheilschulen im Lande vertreten. Damit ich nicht missverstanden werde: In den Sonderschulen des Landes wird unzweifelhaft vielerorts eine gute pädagogische Arbeit geleistet. Nur darf uns dieses nicht dazu verleiten eine Bestandsgarantie für alle Sonderschulen auszustellen. Damit meine ich nicht, dass die vielen kleinen Schulen zu größeren Sonderschulen zusammengefasst werden sollten. Auch in diesem Bereich ist es erwiesen, dass „small is beautifull“ zum Wohl vieler behinderter Schülerinnen und Schüler beiträgt.

Der SSW fordert vielmehr die Landesregierung auf, weiter zielstrebig daran zu arbeiten, das Gesamtkonzept der sonderpädagogischen Förderung so auszurichten, dass der Anteil der behinderten Schülerinnen und Schüler in integrative Maßnahme an den Regel-Schulen weiter ansteigt. Natürlich müssen diese Maßnahme mit ausreichenden pädagogischen Ressourcen ausgestattet werden, ansonsten ist eine vernünftige Betreuung der behinderten Schülerinnen und Schüler, die zusammen mit nicht-behinderten Kindern unterrichtet werden sollen, nicht gewährleistet.

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