Pressemitteilung · 01.02.2017 Stärkung der Hochschulmedizin

Die Koalitionsfraktionen haben ihre Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuordnung der Hochschulmedizin beschlossen. Diese gehen nun zur Beschlussfassung an den Bildungsausschuss. Dazu sagt die hochschulpolitische Sprecherin des SSW, Jette Waldinger-Thiering:

„Mit diesen Regelungen zur Hochschulmedizin schließen wir die Novellierung des Hochschulgesetzes ab. Durch dieses Gesetz werden Forschung und Lehre gestärkt. Beide Universitäten sind künftig im UKSH-Vorstand vertreten. Wir setzen darauf, dass damit die in der Vergangenheit aufgetretenen Streitereien um Drittmittelprojekte beendet werden.

Wir sichern die neue Gremienstruktur ab, die von der Landesregierung vorgeschlagen wurde, indem wir sicherstellen, dass es keine personellen Überschneidungen zwischen dem Aufsichtsrat und der Gewährträgerversammlung gibt. In beiden Gremien werden die beteiligten Ministerien im Regelfall durch die Ministerin oder den Minister oder auf der Staatssekretärsebene, nur im Ausnahmefall durch leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertreten werden.“ 

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