Rede · 14.12.2023 Wir unterstützen den Aufbau der 2. Einsatzhundertschaft

„Warum brauchen wir eine weitere Einsatzhundertschaft? Weil wir auf sie angewiesen sind.“ 

Lars Harms zu TOP 34 - Vollständigen Aufbau der 2. Einsatzhundertschaft bis 2027 sicherstellen (Drs. 20/1710)

Aus Sicht des SSW ist das Aufbauen einer zweiten Hundertschaft einer der großen Polizei-Punkte, die in dieser Legislatur gelöst werden müssen. 

Warum brauchen wir eine weitere Einsatzhundertschaft? 
Weil wir auf sie angewiesen sind. 
Weil sie bei Demonstrationen zum Einsatz kommt und – das geht ja auch manchmal unter – das Versammlungsrecht nach Artikel 8 des Grundgesetztes durchsetzt. 
Weil sie bei der Suche nach vermissten Personen zum Einsatz kommt und so wirklich Leben retten kann. 
Und weil sie bei Sondereinsätzen variabel eingesetzt werden kann und ihre Kolleginnen und Kollegen etwa bei Verkehrsunfällen oder anderen plötzlich auftretenden, aber nicht minder dringlichen, Lagen unterstützen kann. 
Nicht zuletzt aber auch, um die erste Einsatzhundertschaft des Landes zu entlasten. Und das, ohne den polizeilichen Regeldienst zu schwächen. 
Dabei ist es mir immer wieder ein Anliegen darauf hinzuweisen, dass eine Hundertschaft, auch wenn es die Benennung so nahelegt, nicht einfach hundert Personen zusammensammeln muss und dann ist alles gut. Einsatzhundertschaften sind geschlossene und mobile Einheiten, die in der Regel aus etwa 120 Po¬lizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten bestehen, so wird es von der Bundespolizei definiert. 80 bis 120 liest man an anderer Stelle, aber man sollte hier wirklich eher oben ansetzen. Die GdP Schleswig-Holstein spricht von 130 erforderlichen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Es gibt immer wieder gute Gründe, warum Menschen aus den Einheiten ausfallen, sei es Krankheit, Verletzung oder Urlaub, da muss es vernünftige Vertretungsmechanismen geben können. 

Nun stand ja für uns alle, denke ich, ein bisschen in den Sternen, ob die Landesregierung es bei der sich ankündigenden engeren Haushaltlage weiterhin vorsieht, die zweite Einsatzhundertschaft aufzubauen. 
Seit der vorgestern angekündigten Nachschiebeliste wissen wir: Es werden laut Pressemitteilung der Landesregierung 33 Stellen bei der Polizei für Anwärterinnen und Anwärter berücksichtigt, die für die zweite Einsatzhundertschaft vorgesehen sind. 
Mit diesem Einstellungskontingent im kommenden Jahr wird bis 2027 der Aufbau der zweiten Einsatzhundertschaft realisiert werden können, schlussfolgert auch die GdP. 
Die GdP hat sich direkt am Dienstag per PM „hoch erfreut“ über die Nachschiebeliste zum Haushalt gezeigt. 
Ich möchte an dieser Stelle einmal meinen Dank einmal in Richtung der GDP richten. Ihr Einsatz lohnt sich, Ihre Beharrlichkeit und Diplomatie führen zu guten Ergebnissen. 

In diesem Sinne unterstützen wir als SSW natürlich den Antrag der SPD, aber wir haben uns ebenfalls über den in Folge gestellten Antrag der Koalition gefreut. Wir werden beiden Anträgen zustimmen und ich bin mir sicher, die Polizei wird das Signal eines Parlaments, das sich geschlossen für den Stellenausbau positioniert, sehr wohlwollend wahrnehmen. 
In den nächsten Jahren werden wir aber vor allem auch die Umsetzung aufmerksam weiterverfolgen. Es darf hier keine Verzögerungen der Landesregierung geben. 
In einem Positionspapier der GdP zu der Frage, wie viel Polizei Schleswig-Holstein braucht, steht folgendes als Ziel formuliert: 
„Wir wollen eine moderne, motivierte, gut ausgebildete und ausgerüstete und gesunde Polizei für alle Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein.“ 
In diesem Ziel sollten wir die Polizistinnen und Polizisten nach Kräften unterstützen. 

Im Übrigen feiert die GdP ja heute im Anschluss an unsere Tagung ihr 75-jähriges Jubiläum und dazu möchte ich auch von hier aus einmal vorab gratulieren. Weiter so, wir sehen uns später! 

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