Rede · 10.03.2004 Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe darf kommunale Finanzen nicht belasten

Obwohl sich Bundestag, Bundesrat und die Länder das ganze Jahr 2003 intensiv mit der schlechten kommunalen Finanzlage beschäftigt haben, ist das Ergebnis, dass jetzt im Vermittlungsausschuss zur Gemeindefinanzreform erreicht wurde, völlig ungenügend. Die von den Städten so lange ersehnte Gemeindefinanzreform ist leider beim Verhandlungspoker von Bund und Ländern unter den Tisch gefallen.

Für die schleswig-holsteinischen Kommunen bedeutete dies Vermittlungsergebnis und die beschlossenen Änderungen bei der Gewerbesteuer für 2004 eine finanzielle Entlastung von fast 100 Mio. Euro und für 2005 zirka 135 Mio. Euro zusätzliche Einnahmen. Aber auch diese positiven Zahlen sind angesichts der verheerenden Situation der kommunalen Finanzen leider nur ein kleiner Schritt nach vorne.

Denn auch bei der Umsetzung der geplanten Zusammenführung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe – dem sogenannten Hartz IV – befürchten die Kommunen weitere negative finanzielle Folgen. Der Bund will die vollen Unterkunftskosten für alle Langzeitarbeitslosen, Sozialhilfe- und Grundsicherungsempfängern den Kommunen als neue Aufgabe übertragen. So wird dann die Entlastung durch die Kostenübernahme des Bundes für die erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger wieder zunichte gemacht.

Regierung und Opposition hatten den Kommunen bei der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ein Einsparvolumen von 2,5 Milliarden Euro zugesagt. Diese Berechnungen beruhen auf dem Ansatz, dass die Kommunen durch den Wegfall der Sozialhilfeausgaben für Erwerbsfähige in Höhe von 11,5 Milliarden Euro entlastet werden und durch die Verpflichtung zur Tragung von Unterhaltskosten in Höhe von 9,7 Milliarden Euro belastet werden.

Erste Berechnungen vieler Städte haben allerdings ergeben, dass diese angegebene Entlastung überhaupt nicht erreicht wird. Gerade die größeren Städte mit vielen Sozialhilfe- und Arbeitslosenhilfeempfängern rechnen mit einer starken zusätzlichen finanziellen Belastung. So rechnen die kreisfreien Städte Kiel, Lübeck und Neumünster mit zusätzlichen Millionen Euro Ausgaben. Auch die Stadt Flensburg fürchtet zusätzliche Belastungen. Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag warnen beide vor einer ungesicherten Finanzierung von „Hartz IV“.

Es gibt zwar jetzt eine Auseinandersetzung darüber, ob die Städte und Kommunen alle Entlastungen zum Beispiel bei den möglichen Personaleinsparungen und bei der Weitergabe des Wohngeldes vom Land mitgerechnet haben. Hier muss man sich sicherlich auf eine einheitliches Raster bei der Berechnung der Be-und Entlastungen einigen. Aber wenn selbst Bundeswirtschaftsminister Clement dem Kommunalverbänden eine Prüfung der finanziellen Folgen der Zusammenlegung von Arbeitshilfe und Sozialhilfe zusagt, dann muss doch an der Kritik der Kommunen etwas substanzielles dran sein.

Der SSW fordert daher die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen die Kommunen bei der konkreten Umsetzung von „Hartz IV“ nicht zusätzlich finanziell belastet werden. Konkret bietet sich eine Korrektur der Finanzierung von „Hartz IV“ bei dem anstehenden Gesetzgebungsverfahren zum Optionsmodell für eine kommunale Trägerschaft der Vermittlung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen, dass im Sommer beschlossen werden soll, an. Dabei ist es aus unserer Sicht sinnvoll, wenn geprüft wird, ob nicht sowohl Bund und Länder die Entlastung beim Wohngeld vollständig an die Kommunen weitergeben könnten.

Auch andere Kostenersparnisse des Bundes bei „Hartz IV“ sollten an die Kommunen weitergeben werden. Wenn wir einen finanziellen Kollaps der Kommunen verhindern wollen, dürfen wir keine weiteren zusätzlichen Belastungen seitens des Bundes zulassen. Der Bund und der Bundesrat sind in der Pflicht in dieser Frage eine Lösung im Sinne der Kommunen zu finden.

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