Pressemitteilung · 18.03.2003 Das NPD-Verbotsverfahren war ein Fehler

Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das NPD-Verbotsverfahren einzustellen, erklärt die Vorsitzende des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk:

„Jetzt rächt sich die Borniertheit mit der sich die Mehrheit im Landtag ebenso wie die Bundesregierung geweigert hat, die Irrtümer in Verbindung mit den NPD-Verbotsan­trägen anzuerkennen. Die Befürworter eines Verbots hätten zumindest die eigenen Anträge nachbessern müssen, als klar wurde, welche Rolle die V-Leute ge­spielt haben. Das NPD-Verbots­verfahren war ein Fehler, der auch noch fehlerhaft umgesetzt wurde.

Der SSW meint nach wie vor, dass es falsch war, einseitig auf ein Verbot der NPD zu setzen. Das Ansinnen, den Rechtsextremismus durch das Verbot einer einzelnen Partei zu bekämpfen war der hoffnungslose Versuch, die braune Soße mit einem eisernen Verbot festzu­na­geln. Ein Parteienverbot hätte nicht verhindern können, dass das rechtsradikale Gift weiterhin in unsere Gesellschaft sickert.

Die Rechtsextremisten haben längst den ‚Kampf um die Köpfe’ ausgerufen, und der lässt sich nicht durch das Verbot einer einzelnen Organisation abwürgen. Nach dem Beschluss des Verfassungs­gerichts muss der Kampf gegen Rechts erst recht verstärkt werden. Ich hoffe, dass die Regierungen in Bund und Ländern jetzt endlich begrei­fen, dass es darum geht, jene Menschen zu überzeugen, die für fremdenfeindliches und rechts­radikales Gedankengut empfänglich sind. Wir können die braune Saat nur dann ersticken, wenn wir ihr den Nähr­boden entziehen.

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