Pressemitteilung · 18.09.1998 Einstweilige Anordnung: Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes erklären?

Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts kommentiert die Vorsitzende des SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Anke Spoorendonk, wie folgt:

"Die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts stellt das Land vor unüberschaubare finanzielle Folgen. Wir fordern von der Landesregierung eine klare Aussage darüber, wie es mit den Haushaltsberatungen für 1999 weitergehen soll."

Der SSW hatte bei der Verabschiedung des Gesetzes zum Verkauf der Landesliegenschaften der gewählten Konstruktion nur mit Bauchschmerzen zugestimmt. Damit wollte der SSW weitere Sparmaßnahmen verhindern. Dazu konnten Einnahmen aus dem Verkauf der Landesliegenschaften dienen. Bei der Entscheidung des Gerichts ging es nicht um den Verkauf der Landesliegenschaften an sich. Es ging um die Frage, ob es sich um einen Kredit der Landesregierung handelt oder nicht.

"Rückblickend wäre es ehrlicher gewesen, zusätzliche Kredite aufzunehmen. Wir sollten jetzt überlegen, ob die Ausnahmebestimmung des Artikels 53 der Landesverfassung in Anwendung gebracht werden sollte. Wegen einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts könnten zusätzliche Kredite aufgenommen werden, um die Finanzlücke zu stopfen. Das ist angesichts der hohen Verschuldung des Landes keine befriedigende und langfristig haltbare Lösung der Haushaltsprobleme. Aus unserer Sicht ist es in dieser Lage aber das einzige Mittel, um wenigstens die bescheidenen Spielräume zur eigenen politischen Gestaltung des Landes zu erhalten. Der SSW sieht weitere Sparmaßnahmen nicht als den richtigen Weg an. Zusätzliche Sparmaßnahmen sind nur noch im investiven und sozialen Bereich möglich und würden weitere Arbeitsplätze kosten," so die SSW-Abgeordnete.

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