Pressemitteilung · 06.03.2007 Erdkabel müssen gesetzlichen Vorrang haben
Der SSW hat im Landtag beantragt, dass mittlere Stromtrassen zukünftig grundsätzlich als Erdkabel verlegt werden müssen. Da die E.ON und andere Stromkonzerne offensichtlich nicht von sich aus zur Vernunft kommen, muss die Gesetzgebung schnell entsprechend geändert werden, fordert der energiepolitische Sprecher des SSW im Landtag, Lars Harms.
Der Landtag hat noch vor einem halben Jahr beschlossen, dass Erdkabel aus Gründen der Gesundheit, des Landschaftsschutzes und der Versorgungssicherheit Vorrang haben sollen. Trotzdem will die E.ON jetzt eine neue überirdische Leitung zwischen Breklum und Flensburg verlegen.
Dass es auch anders geht, machen uns gerade unsere dänischen Nachbarn vor. Bei Blåvand in West-Jütland haben Bürgerproteste dafür gesorgt, dass der Energieversorger Energinet.dk eine 27 km lange Trasse unterirdisch verlegt. Was die Dänen können wir auch.
Da wir aber in Schleswig-Holstein mit guten Argumenten bei den Stromkonzernen offensichtlich nicht weiter kommen, muss die Landesregierung im Bundesrat für eine klare gesetzliche Regelung sorgen. Wir wollen, dass im Infrastrukturbeschleunigungsgesetz festgeschrieben wird, dass 110-Kilovolt-Leitungen in der Regel als Erdkabel verlegt werden sollen.
Den Antrag des SSW, der voraussichtlich in der übernächsten Woche im Landtag beraten wird, finden Sie auf unserer Homepage www.ssw.de unter Presseservice/Download/Textservice